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Sidansvarig:
Frida Byrsten
Sidan uppdaterad 2007-08-13

Das schwedische Schulwesen

Das Schulgesetz


Nach dem schwedischen Schulgesetz sollen alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht, Wohnort sowie sozialen und finanziellen Verhältnissen, Zugang zu einer gleichwertigen Ausbildung haben. Die Ausbildung soll "den Schülern Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ihre harmonische Entwicklung zu verantwortungsbewussten Menschen und Gesellschaftsmitgliedern fördern". In der Ausbildung soll auch auf Schüler mit besonderen Bedürfnissen Rücksicht genommen werden.
Nach dem schwedischen Schulgesetz haben auch Erwachsene ein Recht auf Ausbildung. Diese kann in der kommunalen Erwachsenenbil-dung (Komvux) oder in der Erwachsenenbildung für geistig Behinderte (Särvux) durchgeführt werden.

Verantwortung und Organisation


Der schwedische Reichstag und die Regierung legen Lehrpläne, die landesweiten Ziele und die Richtlinien für das öffentliche Schulwesen fest.
Die Gemeinden können die Ausbildungstätigkeit dann im Rahmen der Gesetzgebung selbständig durchführen. Ein Schulplan soll errichtet werden, der die Finanzierung der Schultätigkeit, die Organisation, die Entwicklung und Auswertung beschreibt. Der Rektor jeder Schule soll gemeinsam mit den Lehrern und dem Schulpersonal einen lokalen Arbeitsplan aufstellen, der sich auf den Lehrplan, die landesweit geltenden Zielsetzungen und den Schulplan gründet.
Das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung soll das öffentliche Schulwesen in Schweden auswerten und begleiten und die Aufsicht ausüben. Jedes Jahr soll es dem Reichstag und der Regierung eine zusammenfassende Beurteilung des schwedischen Schulwesens vorlegen. Diese bildet die Grundlage für einen landesweiten Entwicklungsplan für die Schule. Im Rahmen ihrer Schulaufsichtspflicht hat das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung dafür zu sorgen, dass das Schulgesetz befolgt wird und die Rechte eines jeden Schülers geachtet werden.

Das Schuljahr


Das Schuljahr beginnt im allgemeinen Ende August und endet Anfang Juni des nächsten Jahres. Das Schuljahr umfasst etwa vierzig Wochen. Die Schule hat eine Fünftagewoche von Montag bis Freitag. Ein längerer Ferienabschnitt von gut zwei Wochen liegt in der Zeit vom 20. Dezember bis Anfang Januar.

Vorschulklasse


Die Gemeinden sind verpflichtet, Kindern einen Platz in der Vorschulklasse ab dem Herbst zur Verfügung zu stellen, in dem das Kind sechs Jahre alt wird. Die Vorschulklasse muss mindestens 525 Stunden pro Jahr umfassen. Diese Tätigkeit soll die Entwicklung und das Lernen eines jeden Kindes fördern und dem weiteren Schulgang zugrunde liegen.
Die Vorschulklasse wird in den Gemeinden unterschiedlich organisiert. Meistens ist sie im Anschluss an Grundschule, Freizeitheim und/oder Vorschule lokalisiert und organisiert.

Die obligatorische Schule


Zu den obligatorischen Schulen zählen die Grundschule, die Schule für Sami, die Spezialschule und die Sonderschule. Die neunjährige Grundschule umfasst alle Kinder zwischen sieben und sechzehn Jahren. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder auch schon mit sechs Jahren zur Schule anzumelden.
Die Kinder der Sami können eine Ausbildung mit samischer Ausrichtung in der Schule für Sami erhalten. Die Ausbildung entspricht den ersten sechs Jahren der Grundschule. Die Spezialschule für gehörlose/hörbehinderte Kinder umfasst zehn Schuljahre. Zur obligatorischen Sonderschule zählen die Grundsonderschule und die Trainingsschule.

Das Gymnasium


Fast alle Schüler der Grundschule wechseln direkt auf das Gymnasium über und die meisten schließen ihre gymnasiale Ausbildung innerhalb von drei Jahren ab.
Im Gymnasium gibt es siebzehn dreijährige landesweite Programme. Alle Programme sollen eine breitgefächerte Grundausbildung vermitteln und auf das Hochschulstudium vorbereiten. Neben den landesweiten Programmen gibt es auch Spezialprogramme und individuelle Programme.
Die gymnasiale Sonderschule bietet, ähnlich wie das Gymnasium, eine Berufsausbildung in landesweiten, Spezialprogrammen und individuellen Programmen an. Es gibt jedoch nicht so viele landesweite Programme und diese sind hauptsächlich berufsvorbereitend. Die Programme der gymnasialen Sonderschule sind vierjährig.

Erwachsenenbildung


Jugendliche haben das Recht, bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres eine gymnasiale Ausbildung zu beginnen. Danach können sie ihre Ausbildung im Rahmen der kommunalen Erwachsenenbildung betreiben. Die Ausbildung für Erwachsene umfasst die kommunale Erwachsenenbildung und die Erwachsenenbildung für geistig Behinderte. Die kommunale Erwachsenenbildung bzw. die Erwachsenenbildung für geistig Behinderte umfasst eine grundlegende Erwachsenenbildung, die der Grundschule bzw. der Grundsonderschule entspricht und eine freiwillige Ausbildung, die den Kursen des Gymnasiums bzw. der gymnasialen Sonderschule entspricht.
In der kommunalen Erwachsenenbildung werden auch Aufbaukurse angeboten, die zu vertieften Kenntnissen in einem bestimmten Berufsbereich führen.
Das nationale Zentrum für flexibles Lernen (CFL) ergänzt die kommunale Erwachsenenbildung, indem sie denjenigen die Ausbildung ermöglicht, die an ihrem Wohnort kein entsprechendes Angebot finden. Die Ausbildung geschieht zum Teil als Fernunterricht. Die Schüler treffen sich aber regelmäßig in der Schule und bekommen lehrergeleiteten Unterricht. Diese Schulen gibt es in Norrköping und in Härnösand.
Schwedisch für Einwanderer soll Kenntnisse der schwedischen Sprache und eine Einführung in die schwedische Gesellschaft vermitteln. Die Gemeinden sind verpflichtet, allen erwachsenen Einwanderern, die erst vor kurzem in Schweden angekommen sind, grundlegenden Schwedischunterricht anzubieten. Die Ausbildung kann in den Kommunen auf unterschiedliche Weise organisiert werden.
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